AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Juliane Schwandt
für die Kurs- und Seminarveranstaltungen und die Hebammenbetreuung in der Vor- und Nachsorge, sowie den Aufenthalt in den Räumen der Hebammenpraxis.


Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebamme Juliane Schwandt,

Friedrichstraße 18, 02627 Hochkirch; E-Mail: hebamme-juliane-schwandt@gmx.de

(im Folgenden „Hebamme“) und der Schwangeren, des/der Kursteilnehmer/in, in Form eines Dienstleistungs-bzw. Behandlungsvertrages.

1. Anmeldung

Eine Anmeldung zu Kursen, Seminaren oder zur Betreuung während und nach der Schwangerschaft kann schriftlich oder elektronisch über das Anmeldeformular der Homepage erfolgen.
Mit dem Absenden des Formulars, oder der Weitergabe des unterschriebenen Anmeldebogens kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag mit der Hebamme Juliane Schwandt. Dies verpflichtet zur Zahlung der Kurs-, oder Seminargebühr bzw. des Eigenanteils. Die Hebamme sendet Ihnen nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigungsmail mit allen relevanten Daten zu.
Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese.

Sie können Ihr Angebot nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.

Die Kurse finden in der Hebammenpraxis statt.

2. Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

Die Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumen der Praxis und auf Freiflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.

Die Haftung für Sach- und Personenschäden durch die Hebamme ist ausgeschlossen.

Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen, Babyschalen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung oder Kurs an einen sicheren Ort ab.

 3. Zahlungsbedingungen

Die Behandlungen werden mit gesetzlicher und privater Krankenkasse abgerechnet. Je nach angegebener Versicherungsart  

Siehe Behandlungsvertrag.
Rückbildungskurse, sowie Geburtsvorbereitungskurse werden von den gesetzlichen/privaten Kassen bei regelmäßiger Teilnahme übernommen.
Alle weiteren Kurse, sowie der Beitrag des Partners bei der Geburtsvorbereitung, werden per Rechnung entrichtet.

4. Erstattung von Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen

In der Schwangerschaft und nach der Geburt hat eine gesetzlich versicherte Frau Anspruch auf einen, von einer Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs.
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV aktuell für einen Geburtsvorbereitungskurs 14 Kursstunden á 60 Minuten, sowie für einen Rückbildungskurs unter der Leitung einer Hebammen 10 Kursstunden á 60 Minuten. Die Teilnahme an der Kursstunde muss von der Versicherten eigenhändig und am Tag der Teilnahme auf der Versichertenbestätigung quittiert werden. Eine Quittierung ohne Anwesenheit ist nicht zulässig und kommt einem Betrug gleich.
Mit der Versichertenbestätigung erfolgt nach Abschluss des Kurses die Abrechnung mit der GKV durch die Hebamme.
Versäumte Stunden werden von der Hebamme privat in Rechnung gestellt, da sie von der GKV nicht abgerechnet werden können.

In der Geburtsvorbereitung werden bei jeder Fehlstunde der Frau, á 60 Minuten, gleich aus welchem Grund, 15 € fällig.

Dies gilt ebenfalls für die Rückbildungsgymnastik, bei welcher pro Fehlstunde der Frau á 60 Minuten 15 € anfallen.

Diese Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

5. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung

Privatversicherte Frauen sollten die Übernahme einzelner Leistungen mit ihrer PKV vorab klären, hier bewegt sich der Leistungsumfang meist im gleichen Rahmen wie bei der GKV.

Am Ende der in Anspruch genommenen Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen des Landes Sachsen. (2,0facher Kassensatz)

6. Gesundheitskurse und Präventionskurse
Für Veranstaltungen, wie Kurse oder Seminare gibt es eine spezifische Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder Ihnen eine Alternative anzubieten. Dazu werden Sie schriftlich oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht der Teilnehmerin.

Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, werden Ihnen selbstverständlich schon bezahlte Kursgebühren zurückerstattet.

Die Hebamme haftet nicht für Schäden durch eine nicht erfolgte Kurseinheit.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird diese aus dem Buchungsprogramm auf der Homepage als ausgebucht gekennzeichnet. Es sind also nur noch Veranstaltungen verfügbar, die online buchbar sind.
Es kann zu Änderungen der Kurszeiten und -tage kommen, sofern dies die praxisinterne Organisation nötig macht. Darüber werden Sie rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich informiert.

Mit dem Abschicken oder dem Unterzeichnen des Anmeldebogen bestätigen Sie, dass Sie Ihren Arzt über die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs informiert haben und dass es keine medizinischen Hinderungs- oder Ausschlusskriterien für die Teilnahme gibt.
Dies gilt insbesondere für die Kurse in der Schwangerschaft und im Wochenbett.

7. Entrichtung des Partnerbeitrags bei Geburtsvorbereitungskurs

Der Partneranteil (Höhe siehe Kursbeschreibung) muss spätestens 14 Tage nach der Online-Buchung des Kurses per Überweisung, unter Angabe des Namens, Kursart und Monat, auf folgendes Konto eingehen:

Juliane Schwandt

ApoBank – Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
IBAN: DE61 3006 0601 0004 7981 35
BIC: DAAEDEDDXXX

Die Bestätigung über die erbrachte Zahlung erhalten die Teilnehmer per E-Mail nach Eingang der Zahlung. 

 8. Rücktritt von erfolgter Anmeldung für Kurse

Ein Rücktritt für einen gebuchten Kurs, der noch nicht begonnen hat, ist bis 14 Tage vor Kursstart möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen.


Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Kursbeginn bzw. bis zum Kursbeginn, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung. Es gelten hierbei die Kursgebühren laut Privatgebührenverordnung (2,0 Satz).

Eine Kündigung im laufenden Kurs ist nicht möglich. Versäumt die Teilnehmerin aus eigenen Verschulden Kurseinheiten oder das gebuchte Seminar, ist eine Erstattung der Kursgebühr für versäumte Stunden nicht möglich. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Handelt es sich um einen Kurs der von der KV erstattungsfähig ist, muss sie die Kosten privat tragen.
Es wird ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 627 Absatz 1 BGB verzichtet.
Es gelten die aktuellen Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.

Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen.

9. Präventionskurse

Zu den Präventionskurse zählen u.a. die Babymassage, Beikost- und Ernährungsberatungskurse sowie die Mundgesundheit und Erste-Hilfe. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular und ist verbindlich. Die Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen privat bezahlt werden.

Es gelten die Kursgebühren in Höhe der jeweiligen Kursbeschreibung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen, ggf. mit Partnergebühr, unter Angabe des Namens sowie Kursart auf folgendes Konto zu überweisen:

Juliane Schwandt

ApoBank – Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
IBAN: DE61 3006 0601 0004 7981 35
BIC: DAAEDEDDXXX

Eine Teilnahmebestätigung/ Quittung erhalten Sie im Kurs.

Eine Kündigung nach der Anmeldung oder eine vorzeitige Kündigung vor Ende ist, gleich aus welchem Grund, nicht möglich. Es wird die volle Kursgebühr fällig.

Es ist nicht möglich, eine/n Teilnehmer/in während eines laufenden Kurses durch eine/n andere/n zu ersetzen.

10. Zusatz: Kursteilnahme während der Corona- Pandemie

Auf Grund der Corona- Pandemie und deren Beschränkungen / Vorgaben des Gesundheitsamtes kann es passieren, dass der Kurs ONLINE durchgeführt werden muss!

Sie erklären sich hiermit einverstanden.


Für den Kurs wird eine digitale Lösung durch die Hebamme bereitgestellt.

Das verwendete Kommunikationsmedium muss eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und Versicherter in Ton und Bild in Echtzeit ermöglichen (Videotelefonie).

Der Versicherten entstehen für die Nutzung keine besonderen Kosten.
Die Kurseinheit findet zu den mit allen Teilnehmerinnen vereinbarten Zeiten als Live-Kurseinheit statt. Eine Aufzeichnung ist sowohl durch die Hebamme als auch die Teilnehmerin unzulässig. Die Kursteilnehmer stimmen der „Zuschaltung“ der betroffenen Frauen via Internet zu, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Inhalte der Kurseinheit entsprechen exakt denen der Präsenz-Kurseinheit; die Leistungen sind gleichwertig. Die Versicherten können wie gewohnt Fragen stellen.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch die digitale oder analoge Zusendung des ausgedruckten und unterschriebenen Vertrags inkl. der Datenschutzbestimmungen an die Hebamme.

Im Falle der Online-Durchführung erhalten Sie 14 Tage vor Kursbeginn alle wichtigen Informationen per Mail. Die Kursteilnahmebedingungen und AGB bleiben bei der Onlineversion bestehen.

11. Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

     2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

     3. Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Hebamme Juliane Schwandt, Friedrichstraße 18, 02627 Hochkirch oder per E-Mail an hebamme-juliane-schwandt@gmx.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    Name des/der Verbraucher(s)

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    Datum

(*) Unzutreffendes streichen

12. Schweigepflicht und Datenschutz
Die Hebamme Juliane Schwandt unterliegt der Schweigepflicht.
Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten die die Hebamme in Bezug auf ihre Dienstleistung erhebt, werden nur zur Erbringung, Abrechnung und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.

13. Hebammenbetreuung

Die Buchung einer Veranstaltung in der Praxis (Geburtsvorbereitungskurs oder Ähnliches) beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch Hebamme Juliane Schwandt in der Schwangerschaft und im Wochenbett. Sehr gerne übernimmt die Hebamme, je nach freier Kapazität, die Betreuung. Hierfür wird ein gesonderter Behandlungsvertrag notwendig, der persönlich im Einzelgespräch geschlossen wird.

 14. Hausordnung

In der Praxis ist jeder Herzlich willkommen!

  • Ich bitte Sie, die Schuhe im Eingangsbereich auszuziehen.
    Gerne können Sie rutschfeste Socken/Hausschuhe mitbringen. Straßenschuhe sind in den Praxisräumen nicht gestattet.
  • Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Hebamme keine Haftung.
  • Rauchen oder der Konsum anderer Suchtmittel ist in den Räumen der Praxis untersagt.
  • Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die mitgebrachten Kinder (Teilnehmer oder Begleitkinder) obliegt den Eltern.
  • Der Verzehr von Speisen und (heißen) Getränken erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Wickelplatz steht mit seinen Verbrauchsgütern (Windeln, Feuchttücher, Hände- und Flächendesinfektion) zur freien Verfügung. Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln der Hygiene. Die gebrauchten Windeln müssen selbst entsorgt werden.
    In der Praxis bestehen hierzu keine Kapazitäten.
  • Schwere ansteckende Infektionskrankheiten sind der Hebamme unverzüglich zu melden und schließen natürlich von einer Kursteilnahme aus.
  • Ich bitte darum, mit dem Inventar und den zur Verfügung gestellten Mitteln pfleglich umzugehen und Verluste oder Beschädigungen unverzüglich zu melden.
  • Die Hebamme behält sich vor Besuchern ein Hausverbot auszusprechen, sofern sie grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstoßen.

    15. Schlussbestimmung

Ist oder wird eine Regelung dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

Ich habe die AGB gelesen und verstanden.     _____________________________­­­­­­­­­­__

                                                                           Ort, Datum, Unterschrift Leistungsempfängerin

 

_____________________________

ggf. Leistungsempfänger/in bei Partnerkursen

 

 

__________________________
Unterschrift Hebamme