1.4.1. Datenschutz
Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig.
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ich
verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck
Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden.
Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Hebamme Juliane Schwandt, Friedrichstraße 18, 02627 Hochkirch.
Kontaktdaten: Mobil: 0172/9954751 oder E-Mail: hebamme-juliane-schwandt@gmx.de
Zweck der Datenverarbeitung
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder, von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeitet die Hebamme Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Kostenträger, usw.), insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde: Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die die Hebamme erhebt. Zu diesen Zwecken können der Hebamme auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten erfolgt, soweit dies für die Einbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.
Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung
der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von
medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis
ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall
erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte
Empfänger.
Speicherung Ihrer Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert,
wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist,
die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB und Steuerrecht (§14b UstG) ist die Hebamme dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren.
Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft (Art. 15 DSGVO) zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Gesundheitsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 03 51/49 3-5401
Telefax: 03 51/49 3-5490
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Website: http://www.datenschutz.sachsen.de
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an die Hebamme wenden.
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Einwilligungserklärung
in die Datenverarbeitung
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme
Juliane Schwandt meine Daten zu folgenden Zwecken
erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des
Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen
mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst
als Privatversicherte, zur Betreuungs- Dokumentation und
Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Hebamme Juliane Schwandt, Friedrichstraße 18, 02627 Hochkirch
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
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Datenschutz - Widerrufsrecht der Einwilligungserklärungen
Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an: Hebamme Juliane Schwandt, Friedrichstraße 18, 02627 Hochkirch
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und, falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung an die oben genannte Verantwortliche gelöscht. Diese wird meinen Widerruf an die in der Datenschutzerklärung genannten. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
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Bestätigung und Unterschrift
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich die „Informationen zum Datenschutz“ gelesen und verstanden habe.
Datum, Unterschrift
1.8. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
der Hebamme Juliane Schwandt.
Letzte Änderung: 26.10.2025
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Juliane Schwandt, nachfolgend „Hebamme“. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang der Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der
Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme
(www.hebamme-bautzen.de oder https://schwandtjuliane2.hebamio.de/).
1.1 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
2.1 Kassenleistungen
Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen
wurde. Kassenleistungen sind:
2.2 Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende
Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt
für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der zu zahlender Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.
2.3 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar.
Zusatzleistungen werden separat im „1.4. Behandlungsvertrag für individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)“ geregelt und schriftlich vereinbart.
2.4 Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann
mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über
https://schwandtjuliane2.hebamio.de/kursliste oder
https://schwandtjuliane2.hebamio.de/termine erfolgen.
Bei der Anmeldung über die
https://schwandtjuliane2.hebamio.de/termine gibt die
Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot
zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die
AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über
die Speicherung personenbezogener Daten gemäß
Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und
die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht. Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme (https://schwandtjuliane2.hebamio.de/anmeldung) zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freischalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
2.5 Abrechnung
2.5.1 Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen w erden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist.
Privatversicherte Frauen und Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Kassenleistungen der Hebamme verpflichtet, auch wenn einzelne Leistungen ganz oder nur teilweise von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen werden. Bei privat versicherten Frauen und Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach dem 2,2-fachen Satz. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die erstattungsfähigen Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die gestellte
Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über
den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind.
Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor
oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen
nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen
zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
2.5.2 Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse
übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme
ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar.
Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in
Rechnung gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der
Leistung in bar beglichen. Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Die Höhe der Vergütung einer Zusatzleistung wird im Behandlungsvertrag über Zusatzleistungen geregelt.
2.6 Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen
2.6.1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Kassen- oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Leistungsempfängerin schnellstmöglich informieren. Der
Leistungsempfängerin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.
2.6.2. Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogenen Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit
die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld angekündigt.
2.6.3. Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Leistungsempfängerin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Leistung keine Kosten für die Leistungsempfängerin an. Für unentschuldigte, nicht
wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine gilt die private Gebührenverordnung 2,2-facher Satz als vereinbart und es fällt eine Ausfallpauschale in Höhe der ausgefallenen Vergütung plus 5,00 Euro Aufwandsentschädigung an. Verspätet sich die Leistungsempfängerin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Leistungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Leistungsempfängerin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
3.1 Kursanmeldung/Vertragsabschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme auf der Internetseite oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem der Hebamme. Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug genommen. Bei der Anmeldung über die Internetseite der Hebamme gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die Teilnahmebedingungen, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin.
Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und
der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail.
Bitte Spam-Filter freischalten und das Spam-Postfach
regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine
etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen
personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl
von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der
Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt.
3.2 Kursangebot, Kursort, Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen.
Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor.
Die Hebamme behält sich vor einzelne Kursstunden oder ganze Kurse auf Onlinekurse umzustellen. Die Hebamme behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet. Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.
3.3 Höhe und Zahlung der Kursinvestition / des Partner:innenbeitrags
Die Zahlung der privat zu tragenden Kursinvestition sowie des Partner:innenbeitrag beim Geburtsvorbereitungskurs ist bei Kursanmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Inhaberin: Juliane Schwandt
Ärzte- und Apothekerbank Dresden
IBAN: DE61 3006 0601 0004 7981 35
Bitte im Verwendungszweck den Namen der Frau und ggf. Partner:in und den Namen und Datum des Kurses angeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
Die Kursgebühr des Geburtsvorbereitungskurses und des Rückbildungskurses wird bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in
Rechnung gestellt. Aufgrund der Gesetzeslage können versäumte Kursstunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden (siehe 3.5 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten).
Privat versicherte Teilnehmerinnen und Selbstzahlerinnen erhalten eine private Rechnung über die Kursgebühren zum 2,2-fachen Satz.
Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Eine private Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet wird. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in 5,00€ erhoben.
3.4 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt.
3.5 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung wird in jedem Fall eine Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig und die aktuelle private Hebammen-Gebührenordnungen Sachsen-Anhalt gilt als vereinbart.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung bis 14 Tage vor Beginn des Kurses wird der Kursbeitrag der Teilnehmerin vollständig erstattet.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung 13 Tage vor Kursbeginn erhält die Teilnehmerin (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr und die vollständige Partner:innengebühr, auch wenn der Kurs von der Teilnehmerin nicht wahrgenommen wird.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der ggf.
schon bezahlten privat zu tragende Kursgebühr für
versäumte Stunden. Der Grund der Nichtteilnahme ist
dabei unerheblich.
Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die
Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte
Personen durchgeführt hat. Rechnungsempfänger über
die Kosten der Stornierung ist die Person, die als Leistungsempfängerin
zum Kurs angemeldet ist.
Es werden nur Stornierungen berücksichtigt, deren Eingang von der Hebamme schriftlich
bestätigt wurde.
4.1. Widerrufsrecht:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Juliane Schwandt, Friedrichstraße 18, 02627 Hochkirch; hebamme-juliane-schwandt@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-
Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.2. Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat
die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
4.3 Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Hebamme (Juliane Schwandt, Friedrichstraße 18, 02627 Hochkirch; hebamme-juliane-schwandt@gmx.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s), Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie das zur Abrechnung notwendigen
Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio®
– Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist
mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken
notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift,
Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten,
medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH,
der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen
Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.
6.1 Medizinische Unterlagen
Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittelt im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und
beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen insbesondere während laufender Kurse und Onlineberatungen, unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme.
8.1. Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
8.2. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
8.3. Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Abhalten eines Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
8.4. Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
8.5. Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme
haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für
den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu
erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn
jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle
schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen,
die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.
Die Erreichbarkeit der Hebamme ist unter https://schwandtjuliane2.hebamio.de (Vertretungsregelung – Regelungen zur Erreichbarkeit) beschrieben, was die Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen hat.
Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situationen suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!
Reklamationen bezüglich einer von einer Leistungsempfängerin empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind ihr schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende/Terminende vorzutragen.
Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
In der Praxis ist Jeder Herzlich willkommen!
♥ Ich bitte Sie, die Schuhe im Eingangsbereich auszuziehen. Gerne können Sie rutschfeste Socken/Hausschuhe mitbringen. Straßenschuhe sind in den Praxisräumen nicht gestattet.
♥ Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Hebamme keine Haftung.
♥ Rauchen oder der Konsum anderer Suchtmittel ist in den Räumen der Praxis untersagt.
♥ Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die mitgebrachten Kinder (Teilnehmer oder Begleitkinder) obliegt den Eltern.
♥ Der Verzehr von Speisen und (heißen) Getränken erfolgt auf eigene Gefahr.
♥Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln der Hygiene. Die gebrauchten Windeln müssen mitgenommen und selbst entsorgt werden. In der Praxis bestehen hierzu keine Kapazitäten.
♥Schwere ansteckende Infektionskrankheiten sind der Hebamme unverzüglich zu melden und schließen natürlich von einer Kursteilnahme aus.
♥ Ich bitte darum, mit dem Inventar und den zur Verfügung gestellten Mitteln pfleglich umzugehen und Verluste oder Beschädigungen unverzüglich zu melden.
♥ Die Hebamme behält sich vor Besuchern ein Hausverbot auszusprechen, sofern sie grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstoßen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
Stand: 26.10.2025
Ich habe die AGB gelesen und verstanden.
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Ort, Datum, Unterschrift Leistungsempfängerin
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ggf. Leistungsempfänger/in bei Partnerkursen